Auch in diesem Jahr findet die Einschulungsfeier unter besonderen Bedingungen statt. Daher sind folgende Regelungen zu beachten:
Für Eltern, Einschulungskinder sowie alle teilnehmenden Gäste an der Einschulungsfeier gilt die sogenannte 3G-Regel. Damit ist die Teilnahme an der Einschulungsfeier nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Geimpft: Person mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung
- Genesen: Person mit Genesenen-Nachweis, d. h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt
- Getestet: PCR-Test (max. 48 Std. gültig) o. PoC-Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. gültig)
Es gilt Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Test- und Maskenpflicht ausgenommen.