Das Kultusministerium gibt folgende Bestimmungen bekannt:
- Alle Schülerinnen und Schüler dürfen vom 20.04. bis 29.04.2022 nur getestet zur Schule kommen.
- Ab dem 02.05.2022 bis Ende des Monats erfolgt das Testen dreimal pro Schulwoche (montags, mittwochs und freitags) freiwillig. Die Testkits werden dafür weiterhin zur Verfügung gestellt.
- Bei einem positiven Testergebnis ist die Schule zu informieren und bei dem betroffenen Kind muss zur Bestätigung ein PCR-Test durchgeführt werden.
- Seit Samstag, den 07.05.2022, gilt in Niedersachsen eine geänderte Absonderungsverordnung mit gelockerten Quarantäneregeln:
Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, können die Isolation nun bereits nach fünf Tagen beenden, sofern sie mindestens 48 Stunden symptomfrei waren. Es wird allerdings empfohlen, sich freiwillig so lange zu isolieren, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Die Frist von fünf Tagen beschreibt also das Minimum.
- Die Maskenpflicht in der Schule entfällt. Wer aber eine Maske tragen möchte, kann dies weiterhin freiwillig machen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt 'Eltern - Formulare und Anträge'.