Inhalt
Wichtige Infos
Wichtig: Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie
Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird zugunsten fester Lerngruppen aufgehoben. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen müssen die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder immer morgens mit einer Mund-Nasen-Bedeckung in die Schule kommen!
Wichtig: Änderung von Kontaktdaten
Sollten sich Ihre Kontaktdaten einmal ändern, teilen Sie diese bitte umgehend unserer Sekretärin mit. Im Notfall können wir Sie sonst nicht erreichen!
- Verkehrsregelung im Bereich der Alpheideschule
Achten Sie bitte darauf, dass die Straßen um die Schule als Spielstraßen ausgewiesen sind und dass in diesem Gebiet nur Schritttempo gefahren werden darf (7 km/h). An Schultagen herrscht in der Zeit von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein absolutes Halteverbot im Dürerring im Nahbereich der Schule. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen müssen, nutzen Sie die ausgewiesenen Elternhaltestellen. Für Ihre Kinder gibt es die „Gelben Füße“, die ihnen den sicheren Weg zwischen den Elternhaltestellen und der Schule zeigen.
- Verhalten im Bus
Erinnern Sie bitte Ihre Kinder des Öfteren daran, dass sie im Bus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Während der Fahrt darf nicht herumgelaufen werden. Unfallgefahr! Außerdem können Kinder, die sich unangemessen verhalten, gegebenenfalls vom Buspersonal von der Busfahrt ausgeschlossen werden.
- Wertgegenstände in der Schule
An den Tagen, an denen Sportunterricht erteilt wird, sollten die Kinder keine Wertgegenstände (Uhren, Ketten usw.) mit zur Schule bringen. Diese müssen während des Sportunterrichts abgelegt werden. Die Schule übernimmt grundsätzlich keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände. Ohrringe müssen aus Sicherheitsgründen entweder herausgenommen oder abgeklebt werden
- Beschriftung von Kleidung u.ä., Ersatzkleidung
Alle Kleidungsstücke, Schuhe, Fahrradhelme etc. sollten mit Namen versehen werden. Ohne Namen können wir diese Gegenstände niemandem zuordnen. Damit wird für uns die Erziehung Ihrer Kinder zur Ordnung erheblich erschwert. Außerdem bekommen einige Kinder den Eindruck, dass sie sich ohne Weiteres dieser „herrenlosen“ Dinge, die in den Fundkisten liegen, bedienen können. Bitte achten Sie täglich darauf, ob ihr Kind alle Kleiderstücke wieder mit nach Hause gebracht hat. Grundsätzlich werden liegengebliebene Kleidungsstücke monatlich der Bürgerstiftung gespendet.
Ersatzkleidung kann von Seiten der Schule aus hygienischen Gründen nicht gestellt werden. Bei Bedarf werden Sie kontaktiert.
Aufgrund der aktuellen Situation wird auf das Mitbringen und Tragen von Hausschuhen verzichtet.
- Erkrankungen, Entschuldigungen
Schülerinnen und Schüler, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen. Bei Schnupfen, leichtem Husten oder bei Vorerkrankungen wie Heuschnupfen oder Pollenallergie können die Schülerinnen und Schüler in die Schule kommen. Bei Husten, Halsschmerzen und erhöhter Temperatur sollten Sie Ihre zuhause lassen und ggf. ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Sollte Ihr Kind in der Schule Fieber oder Krankheitssymptome bekommen, werden Sie kontaktiert und gebeten Ihr Kind abzuholen. Dies gilt auch für Geschwisterkinder.
Das Auftreten einer Infektion mit dem COVID-19-Virus ist der Schulleitung mitzuteilen.
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, informieren Sie bitte umgehend das Sekretariat oder die Klassenleitung. Jeder Krankheitstag muss schriftlich entschuldigt werden. Die Entschuldigungen sollten umgehend der Klassenleitung vorgelegt werden. Bei Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern kann die Schulleiterin auch den Nachweis der Erkrankung durch ein ärztliches Attest verlangen. Eine Befreiung vom Sportunterricht für einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist mit einem Attest zu beantragen. Das gilt besonders, wenn die Verletzung oder Krankheit nicht klar erkennbar ist.
Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt fehlt, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass der versäumte Unterrichtsstoff, einschließlich der Hausaufgaben, zu Hause nachgeholt wird.
- Verbot des Mitbringens von Waffen in Schulen
Allen Eltern und Erziehungsberechtigten wird folgender Erlass des Nds. Kultusministers zur Kenntnis gegeben:
- „Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen mit in die Schule und zu Veranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundeswaffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten oder Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen.
- Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.“
- Auch das Mitbringen von Laserpointern oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
Bitte achten Sie darauf, dass all diese Gegenstände nicht in die Schule mitgenommen werden!
- Unterrichtsausfall
Extreme Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass die Schüler die Schule nicht erreichen können. Die Schulbehörde sorgt dann dafür, dass über den Rundfunk oder auch über das Internet (www.lk-nienburg.de) bekannt gegeben wird, ob der Unterricht ausfällt. Wird die Schule früh genug benachrichtigt, setzen die Klassenlehrer/innen die Klassentelefonketten in Gang. Erziehungsberechtigte, die die unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. Treten während des Unterrichts extreme Witterungsverhältnisse auf, so entscheidet die Schulleiterin über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Dabei ist sicherzustellen, dass die Eltern ihre Kinder abholen.
- Beurlaubungen
Über die Ferientage hinaus wird in der Regel kein Urlaub gewährt. Ausnahmsweise können Urlaubsgesuche in folgenden Fällen genehmigt werden:
- Als Erholung nach schwerer Krankheit oder Teilnahme an Kuraufenthalten mit ärztlichem Attest oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes,
- Teilnahme an wichtigen Familienfeiern,
- Teilnahme an besonderen kirchlichen Veranstaltungen,
- Aktive Teilnahme an Sonderveranstaltungen von Verbänden und Sportveranstaltungen
- Eine Beurlaubung unmittelbar vor den Ferienzeiten wird nicht gewährt.
In allen Fällen muss der Urlaubsantrag rechtzeitig vorher bei der Schulleiterin vorliegen. Antragsvordrucke für Beurlaubungen sind im Sekretariat der Alpheideschule erhältlich. Die Anträge nimmt die Klassenleitung entgegen und leitet sie an die Schulleiterin weiter.
Das Fernbleiben vom Unterricht ohne ausreichende Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Stadt Nienburg/Weser- Fachbereich Bildung, Soziales und Sport mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
- Eltern im Schulgebäude
Eltern begleiten ihre Kinder grundsätzlich nicht weiter als bis zum blauen Schulhoftor bzw. holen sie vor dem Schulgebäude am blauen Schulhoftor wieder ab. Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt. Sollten Sie ein wichtiges Anliegen an die Lehrkräfte oder an das Sekretariat haben, teilen Sie uns dieses telefonisch mit. Der Zutritt ins Schulgebäude ist Ihnen nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich und wird unter geltender datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentiert.
- Fremde Personen im Schulgebäude und auf dem Schulhof
Der Aufenthalt im Schulgebäude ist nur Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Alpheideschule gestattet. Schulfremde Personen müssen sich telefonisch im Sekretariat anmelden. Ihr Aufenthalt wird unter geltender datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumentiert.
- Aufsichtspflicht der Schule
Vor dem Beginn des Unterrichts Montag bis Freitag ab 7.45 Uhr und an jedem Schultag bis nach Unterrichtsschluss Ihres Kindes (Abfahrt der Busse) ist eine Aufsicht durch die Schule gewährleistet.
Aufsichtszeiten nach Unterrichtsende:
Unterrichtsende |
Aufsichtsende |
|
4. Stunde |
11:35 Uhr |
12:00 Uhr (kein Bus) |
5. Stunde |
12:45 Uhr |
13:00 Uhr / Busabfahrt |
6. Stunde |
13:30 Uhr |
13:40 Uhr / Busabfahrt |
Offene Ganztagsschule |
15:30 Uhr |
15:40 Uhr / Busabfahrt |